Mit Anhänger fahren – für die Firma oder privat
Mit Anhänger fahren bedeutet: Eine Fahrzeugkombination zu fahren, die aus einem Prüfungsfahrzeug (Kategorie B) besteht und einem Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von mind. 1000 kg), und die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
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