Wegleitung Motorrad, Kat. A1
(FAHRAUSWEIS KAT. B VORHANDEN)
Wenn Du bereits im Besitz eines Führerausweises Kat. B bist, wird dir nach Absolvierung des Grundkurses A1 (12 Stunden) die Kat. A1 prüfungsfrei erteilt.
Wenn Du bereits im Besitz eines Führerausweises Kat. B bist, wird dir nach Absolvierung des Grundkurses A1 (12 Stunden) die Kat. A1 prüfungsfrei erteilt.
Diese Kategorie unterscheidet sich in A1 50 ccm (Mindestalter 15 Jahre) und A1 125 ccm/11kW (Mindestalter 16 Jahre). Für Bewerber/innen ab 18 Jahren empfiehlt sich diese Kategorie nur, wenn künftig ausschliesslich 125er-Maschinen gefahren werden. Die Fahrpraxis mit solchen Motorrädern wird nicht für die Kategorie A (schwere Motorräder) angerechnet!
In einem ersten Schritt muss der Lernfahrausweis beantragt werden (2 Monate vor dem 15./16. Geburtstag möglich). Das ensprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhälst Du am schnellsten hier: Gesuchsformular LFAG201902
Vor dem Absenden des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen erhältst Du die Zugangsdaten zur Anmeldung für die Basistheorieprüfung. Jetzt kannst Du:
! Bis hier kannst Du alles vor Deinem 15./16. Geburtstag erledigen !
Nach bestandener Basistheorie bekommst du den LFA zugeschickt. Dieser ist erst ab Deinem 15./16. Geburtstag gültig. Nun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung. Das Vorgehen:
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