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AGB der Fahrschule Peter Pankler


Geltungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – für alle Geschäftsbereiche der Fahrschule Peter Pankler. Sie werden mit der Anmeldung zum Unterricht, zu Kursen und Veranstaltungen (mündlich, schriftlich, telefonisch, via E-Mail, elektronisch via Homepage der Fahrschule Peter Pankler), oder mit dem Beginn der resp. dem Antritt zur Ausbildung als verbindlich anerkannt. Soweit die Bedingungen keine expliziten Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechtes über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff).

Tarife
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.pankler.com aufgeführt. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung durch die Fahrschule Pankler angepasst werden. Massgebend für die Verrechnung ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültige Tarif.

Unterricht
Ein Fahrlektion dauert 45 oder 90 Minuten und umfasst Begrüssung, Orientierung zur Zielsetzung, praktischen oder theoretischen Unterricht in der jeweiligen Kategorie, Besprechung des Unterrichtsverlaufs und der Zielerreichung, allfällige neue Terminvereinbarung, Verabschiedung.

Fahrunterricht
Fahrlektionen beginnen und enden in der Regel am Sitz der Fahrschule, Schaffhauserstr. 50, 8152 Glattbrugg. Andere Treffpunkte sind zwischen Fahrlehrer und Schüler/in separat und explizit zu vereinbaren. Fahrlektionen, welche die Fahrschule Pankler als Folge höherer Gewalt, technischer Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Die Haftung der Fahrschule Pankler für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ist ausgeschlossen.

Ausschluss
Bei Zweifeln an der Fahr- respektive Unterrichtsfähigkeit der Fahrschüler, z.B. als Folge des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten, offensichtlicher Übermüdung oder Konzentrationsschwäche, kann der Unterricht (praktisch und/oder theoretisch) vom Fahrlehrer jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen respektive die weitere Teilnahme an demselben verwehrt werden. Für diesen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung bereits bezahlter Fahrtermine oder Kursteile.

Ausweise/Bewilligungen
Die Fahrschule Pankler verfügt über die zur Unterrichtserteilung notwendigen Ausweise und Bewilligungen, diese können von den Fahrschülern eingesehen werden. Fahrschüler/Kursbesucher sind verpflichtet, die zur Schulung/Unterrichtsteilnahme notwendigen Ausweise und Bewilligungen während des Unterrichtes auf sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Fahrschule Pankler nicht für die sich daraus für die Fahrschüler/Kursbesucher ergebenden Folgen.

Fahrzeug
Grundsätzlich werden Autofahrstunden aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf zugelassenen Fahrschulfahrzeugen der Fahrschule Pankler erteilt. Motorradfahrstunden werden nur auf Motorräder der Fahrschüler/in der entsprechenden Kategorie durchgeführt. Die Fahrschüler garantieren gegenüber der Fahrschule Pankler, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern entspricht und ausreichend versichert ist.

Absagen
Absagen für vereinbarte Fahrlektionen sind so früh als möglich, spätestens aber 48 Stunden respektive zwei Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden zum entsprechenden Tarif verrechnet. Über Ausnahmen, z.B. aufgrund von Unfall/Erkrankung etc. entscheidet die Fahrschule Pankler von Fall zu Fall. Absagen können mündlich, telefonisch oder via SMS/Whatsapp erfolgen, in jedem Fall gilt zur Bestimmung der Rechtzeitigkeit das Eintreffen der Meldung bei der Fahrschule Pankler. Der Nachweis über die rechtzeitige Absage obliegt dem Kunden. Für Kurse gilt eine Abmeldefrist von mind. 4 Tagen vor Kursbeginn.

Organisation
Die Fahrschule Pankler behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben, zusammenzulegen oder zu annullieren; dies gilt insbesondere für den Fall, dass die von der Fahrschule Pankler definierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits angemeldete Personen werden zur Teilnahme priorisiert. Bereits bezahlte Unterrichts-/Kursentgelte werden angerechnet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bezahlung / Rechnungsstellung
Für den Bezug von Dienstleistungen der Fahrschule Pankler gilt der Grundsatz der Barzahlung vor Leistungserbringung respektive unmittelbar danach. Eine Bezahlung für Dienstleistungen mittels Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Nach Absprache können Dienstleistungen von der Fahrschule Pankler gegen Rechnung bezogen werden, dies gilt nur für Firmenkunden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (inkl. Sozialversicherungen). Es besteht kein Anspruch auf Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen. Nach dieser Frist ist ein Verzugszins von 5% p.a. zuzüglich Fr. 10.00 je erstellte Mahnung geschuldet.

Gutscheine
Als Gutscheine gelten die von der Fahrschule Pankler gegen Entgelt und personalisiert abgegebenen Wertbons, bei diesen ist der Wert durch den Käufer frei wählbar. Gutscheine sind nicht übertragbar.

Administrations- und Versicherungspauschale
Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule Pankler, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen nur, wenn diese vorsätzlich einen Schaden verursacht haben. Die Haftung ist für diesen Fall auf den als Folge dieses vorsätzlichen Handelns resultierenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Versicherung der Schüler/in Kategorie A1, A35 beschränkt und A offen
Die Fahrlektionen finden mit dem Fahrzeug des Fahrschülers statt. Die Fahrschüler/in sind für ihre Motorfahrzeug-Versicherung verantwortlich. Es können nach einem Sturz oder einem Unfall keine Ansprüche an die Fahrschule Pankler gestellt werden. Die Fahrschüler garantieren gegenüber der Fahrschule Pankler, dass ihr Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern entspricht. Die Lektionen finden bei jeder Witterung statt, ausgenommen Glatteis und Schnee oder Unwetter.

Besondere Bestimmungen
Der Kunde/die Kundin nimmt ausdrücklich davon Kenntnis, dass die Fahrschule Pankler sich das Recht vorbehält, Kursbestätigungen, Registrierungen und Meldungen zuhanden von Behörden und Ämtern zurückzuhalten, solange das dafür der Fahrschule Pankler vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt nicht bezahlt wurde. Die Fahrschule Pankler verpflichtet sich, den theoretischen und praktischen Fahrunterricht gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Regeln und Kenntnissen durchzuführen/zu erteilen. Die Fahrschule Pankler übernimmt gegenüber dem Leistungsempfänger jedoch keinerlei Garantie hinsichtlich des Prüfungserfolges.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für die Leistungen der Fahrschule Pankler gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Zur Beurteilung sämtlicher sich aus den Geschäftsbeziehungen entstehenden Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht am Sitz der Fahrschule Pankler zuständig.

Gültig ab 1. Januar 2022

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